Für die Lagerung und den Transport von Gefahrgut gibt es spezielle Vorschriften. Gefährliche Güter dürfen nur in Verpackungen transportiert werden, die von den UN zugelassen sind. Das können unter anderem Verpackungen aus Kunststoff sein. Welche Verpackungsgruppe einem Produkt zugeordnet ist, steht in dessen Sicherheitsdatenblatt. Dieser Artikel informiert über das Sicherheitsdatenblatt, die UN-Zulassung und die sichere Verpackung von gefährlichen Gütern. Wir liefern Behälter mit UN-Zulassung für den Transport und die Lagerung gefährlicher Feststoffe der Verpackungsgruppen I, II und III. Bei Fragen zu den Behältern kontaktieren Sie uns bitte unter der +49 (0)2822 – 9778-55. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ein Sicherheitsdatenblatt muss für gefährliche Stoffe bereitgestellt werden. Das Dokument enthält Informationen über die potentiellen Gefahren der Stoffe für Mensch und Umwelt. Außerdem wird im Sicherheitsdatenblatt erläutert, wie diese Gefahren verhindert oder begrenzt werden können. Jedes neue Produkt, das Chemikalien enthält, wird von einem unabhängigen Labor für chemische Analyse untersucht. Die Produkte werden nach den drei Kriterien Entflammbarkeit, Toxizität und Korrosivität analysiert. Die Testergebnisse bestimmen, ob das Produkt ein Gefahrgut ist. Die Informationen aus dem Test werden in das Sicherheitsdatenblatt übertragen.
Jeder Chemikalie wird eine vierstellige UN-Nummer zugewiesen, die einem gefährlichen Stoff entspricht. Die UN-Nummer bestimmt, welche Art von Verpackung für den Stoff notwendig ist. Die UN (United Nations) haben ein System entwickelt, das die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung von gefährlichen Stoffen beim Transport festlegt.
Die UN-Nummer wird gefährlichen Stoffen und Gütern zugeordnet. Die UN-Zulassungsnummer ist eine Norm für Verpackungen. Jede UN-Zulassungsnummer enthält einen Buchstaben der, wie in der Tabelle abgebildet, einer Verpackungsgruppe entspricht.
Im europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind folgende Gefahrengrade definiert:
Verpackungen, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden, haben eine UN-Zulassungsnummer. Die Nummer gibt an, für welche Stoffe die Verpackungen zugelassen sind.
Unsere CB3 Palettenbox hat die UN-Zulassungsnummer: UN 4H2 / Y439 / S / 20 / D / BAM 15393 – CR. Nachfolgend finden Sie eine Erklärung der einzelnen Bestandteile.
UN: Kürzel für United Nations
4H2: Verpackungstyp, in diesem Fall ein Kunststoffbehälter
Die Zulassungsnummer enthält auch einen Code der angibt, welche Verpackungen für die Stoffe welcher Verpackungsgruppen zugelassen sind.
439: zulässiges Gesamtgewicht inkl. Verpackung. Das maximale Füllgewicht beträgt 400 kg pro Box.
S: Solid, auf Verpackungen die nur für feste Stoffe oder Innenverpackungen zugelassen sind. Bei Verpackungen für flüssige Stoffe wird der Prüfdruck in kPa angegeben.
20: Letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres
D: Kürzel des Landes, in dem die Zulassung erfolgte, in diesem Fall Deutschland
BAM: Abkürzung des Zulassungsinstituts
15393: Zulassungsschein-Nummer
CR: Hersteller
Wir liefern Weithalsfässer mit UN-Zulassung für Stoffe der Verpackungsgruppen I, II und III. Die Weithalsfässer bestehen aus lebensmittelechtem Kunststoff und sind auch in elektrostatisch leitfähigem Kunststoff (ESD) erhältlich. Wir haben auch Batterieboxen, in denen Lithium Batterien und Lithium Akkus, beispielsweise aus E-Bikes, Mobiltelefonen oder Spielzeug, sicher gelagert und transportiert werden können. Die Behälter sind für Gefahrgut der Klasse Y zertifiziert. Wir bieten auch größere Verpackungen, wie beispielsweise unsere Palettenboxen mit UN-Zulassung in den Maßen 1200 x 1000 mm und 1200 x 800 mm, an.
Haben Sie ein Produkt mit einem Sicherheitsdatenblatt? Anhand dieses Dokuments können wir Sie zum sicheren Transport des Produkts beraten. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter +49(0)2822 9778-55 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@transoplast.at. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Transport von Gefahrgut.